Beitragsordnung

Beitragsklasse

Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitglieds (EUR)

Mitgliedsbeitrag inkl. MWSt (EUR)

1 Grundbeitrag 50,00
2 bis 20.000,00 100,00
3 20.000,01 bis 30.000,00 120,00
4 30.000,01 bis 40.000,00 145,00
5 40.000,01 bis 50.000,00 165,00
6 50.000,01 bis 60.000,00 190,00
7 60.000,01 bis 80.000,00 220,00
8 80.000,01 bis 90.000,00 260,00
9 90.000,01 bis 100.000,00 300,00
10 über 100.000,00 360,00

Bemessungsgrundlage zur Beitragsordnung

Die Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitglieds sowie seines Ehepartners / seiner Ehepartnerin berechnen sich wie folgt:
Bruttoarbeitslohn nach Lohnsteuerbescheinigung(en) einschließlich Versorgungsbezügen

+ Leistungen nach § 32 b EStG, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
+ steuerfreie und steuerpflichtige Renteneinnahmen (nicht nur der Ertragsanteil), andere wiederkehrende Bezüge und Unterhaltsleistungen nach § 22 EStG
+ Einnahmen aus Kapitalvermögen
+ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Anpassung der Beitragsstufen in besonderen Fällen:
Sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden, erhöht sich die Beitragsklasse um drei Stufen bis max. auf Beitragsklasse 10.
Im Mahnverfahren wird der dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Vorstand ist berechtigt, angemessene Mahngebühren zu erheben.
Nach erfolgter Beitragszahlung entsteht ein Anspruch auf die Leistungen des Vereins.